Der Beleihungsauslauf beschreibt den Verschuldungsgrad bei Immobiliendarlehen, also bei Baufinanzierungen und Beleihungen. Zur Berechnung wird die Kreditsumme durch den Beleihungswert, also einem konservativen Immobilienwert, dividiert. Der daraus resultierende Prozentsatz wird als Beleihungsauslauf bezeichnet.
Der Beleihungsauslauf darf bei Immobilienbeleihungen üblicherweise 85 Prozent nicht überschreiten.
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