Das Sachwertverfahren wird in der Regel für Immobilien angewandt, die schwer mit anderen Objekten zu vergleichen sind. Also beispielsweise für Industriehallen, denkmalgeschützte Häuser und Bahnhöfe. Das Verfahren gibt den tatsächlichen Wert der Immobilie wieder – und erst sekundär den realistisch möglichen Preis auf dem Markt. Ein Sachwertverfahren wird daher in der Regel dann angewandt, wenn das Ertragswertverfahren oder das Vergleichswertverfahren nicht möglich sind.
Die Ermittlung des Sachwerts erfolgt normalerweise in drei Schritten:
Wertbestimmung der Bausubstanz
Ermittlung des Bodenrichtwerts (also der durchschnittlicher Wert des unbebauten Grundstücks in der Region)
Korrektur des nun ermittelten Sachwerts durch den Marktanpassungsfaktor, um den tatsächlich auf dem Markt erzielbaren Preis zu bestimmen
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