Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann vom Kreditgeber eingefordert werden, wenn der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig, also vor Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit, auflösen möchte. Die Vorfälligkeitsentschädigung dient als Ersatzleistung für die Einnahmen durch Zinsen, die dem Kreditgeber entgehen.
Eine Ausnahme bilden Kredite, die nach Ablauf von mindestens zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden können. Eine weitere Besonderheit sind Kredite mit variablem Zinssatz. Diese können jederzeit mit einer Frist von drei Monaten ebenfalls ohne Vorfälligkeitsentschädigung beendet werden.
In allen anderen Fällen kann der Kreditgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung einfordern. Sie ist bei Ratenkrediten auf maximal ein Prozent der offenen Summe begrenzt. Bei anderen Kreditformen gibt es keine gesetzliche Obergrenze.
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