Die Beleihung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist eine vielfach genutzte Möglichkeit, um schon heute von Ihrem Vermögen zu profitieren. Lesen Sie jetzt, was eine Beleihung des Eigenheims konkret bedeutet, was die Voraussetzungen für eine Beleihung sind und welche Alternative es gibt.
Ob Sie Ihre Rente aufstocken möchten, Geld für eine dringend benötigte Haussanierung brauchen oder Ihr Geld für sich arbeiten lassen möchten – das alles können Sie sich mit der Beleihung Ihrer Immobilie ermöglichen.
Als Beleihung wird die Aufnahme eines Darlehens bezeichnet, das mit einem bestehenden Vermögenswert besichert wird. In der Praxis wird die Beleihung häufig zur Finanzierung eines Autos oder einer Immobilie angewandt. Indem die Beleihung mit einem Vermögenswert wie einer Immobilie abgesichert wird, reduziert sich das Risiko des Darlehensgebers, was in der Regel zu deutlich günstigeren Konditionen bei der Verzinsung führt.
Das Beleihen ist vergleichbar mit der regulären Immobilienfinanzierung und unterscheidet sich nur hinsichtlich der Reihenfolge. Bei der klassischen Immobilienfinanzierung wird das Eigenheim mithilfe eines Darlehen gekauft und dient dem Darlehensgeber als Sicherheit. Die Finanzierungssumme geht dann an den zukünftigen Immobilienbesitzer, der sich erst mit diesem Geld das Haus oder die Eigentumswohnung kaufen kann. Bei der Beleihung hingegen ist die Immobilie schon im Besitz des Darlehensnehmers. Die bei der Beleihung ausgeschüttete Summe geht direkt an den Eigenheimbesitzer. Er kann dadurch sozusagen im Nachhinein die Immobilie finanzieren und das Geld für andere Ausgaben verwenden.
Die Bedingungen sind von Bank zu Bank leicht verschieden und ähneln den Voraussetzungen für eine klassische Immobilienfinanzierung.
Üblicherweise setzt die Bank bei einer Beleihung voraus, dass…
… zwischen 70 und 90 Prozent des möglichen Beleihungswerts in Anspruch genommen wird (maximaler Beleihungsauslauf 90 Prozent).
… die positive Bonität des Immobilienbesitzers beispielsweise durch Gehaltsabrechnungen nachgewiesen wird.
... die Dokumentation der Immobilie mithilfe von Grundriss, Grundbuchauszug und weiteren Unterlagen sauber und vollständig belegt ist.
Nachteilig für eine Beleihung könnte ein Alter über 65 Jahre, ein unregelmäßiges Einkommen (zum Beispiel durch Selbstständigkeit), sonstige finanzielle Vorlasten durch Kredite und die freie Verwendung der Immobilie – anstatt der üblichen wohnwirtschaftlichen – sein. Diese Faktoren sind zwar nicht als Ausschlusskriterien zu betrachten, können die Beleihung durch die Bank aber weniger wahrscheinlich machen. Daher sollten Sie unbedingt über einen spezialisierten Berater Angebote einholen und diese miteinander vergleichen.
In der Regel ist die Beleihung auch bei unregelmäßigem Einkommen und einem Alter bis 80 Jahre möglich. Verwehrt einem die Bank dennoch die Zusage, gibt es noch eine alternative Möglichkeit: Und zwar nur einen Teil der Immobilie zu verkaufen. Dabei veräußern Sie maximal 70 Prozent Ihres Eigenheims mit eingetragenem Fruchtgenussrecht.
150.000 €
350.000 €
2.000.000 €
80.0000 €
80.000 €
175.000 €