Die Nutzungsgebühr wird für das Ihnen eingeräumte Nutzungsrecht auf den von Bambus erworbenen Anteil erhoben. Dafür sind Sie im Gegenzug ausschließlicher und alleiniger Nutzer der Immobilie und des Grundstückes.
Wer zahlt die Versicherung der Immobilie?
Im Idealfall haben sie bereits eine Versicherung für Ihre Immobilie, die auch weiterhin Bestand hat. Diese wird auch weiterhin von Ihnen bezahlt.
Werden wertsteigernde Investitionen an der Immobilie beim Verkauf fair berücksichtigt?
Sofern Sie zu Beginn der Partnerschaft wertsteigernde Investitionen umsetzen oder gemeinsam mit uns planen können wir diese im Gutachten aufnehmen und werden bei der Berechnung der Eigentumsanteile entsprechend berücksichtigt. So kommen die von Ihnen getätigten Investition auch im Verkaufsfall ausschließlich Ihnen zu Gute.
Wer zahlt für die Instandhaltung?
Da Sie die Immobilie auch weiterhin ausschließlich und alleine weiter benutzen, sind auch die Instandhaltungskosten von Ihnen zu tragen. Als „wirtschaftlicher Eigentümer“ können Sie aber auch weiterhin frei entscheiden welche Renovierungs-, Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen Sie durchführen.
Kann ich die Nutzungsgebühr schon vorab bezahlen?
Ja. Es besteht die Möglichkeit die Nutzungsgebühr schon vorab, bis zu 10 Jahre im Voraus, vom Kaufpreis zu bezahlen.
Gibt es eine Mindestlaufzeit für die Nutzungsgebühr?
Die Miteigentümervereinbarung wird grundsätzlich unbefristet abgeschlossen. Während diese von Bambus nur im Ausnahmefall und aufgrund taxativ aufgezählter Gründe aufgekündigt werden kann, kann sie von Ihnen nach einer Frist von 3 Jahren jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Aus diesem Grund beträgt die Mindestlaufzeit für die Nutzungsgebühr 3 Jahre.
Wie hoch ist die Nutzungsgebühr?
Da Sie die Immobilie auch nach dem Teilverkauf ausschließlich und alleinig weiter nutzen können, fällt nach dem Teilverkauf eine monatliche Nutzungsgebühr für den verkauften Anteil an. Diese richtet sich nach ortsüblichen Mietpreisen und ist abhängig von der Höhe des Teilverkaufs
Kann ich meine Immobilie weiterhin selber nutzen?
Nach dem Teilverkauf bleiben Sie weiterhin „wirtschaftlicher Eigentümer“ mit Kontrolle über Ihre Immobilie. Die Miteigentümervereinbarung, die gemeinsam mit dem Kaufvertrag unterzeichnet wird, regelt alle beiderseitigen Rechte und Pflichten. Diese besagt, dass Sie die Immobilie auch weiterhin, gegen die Bezahlung einer Nutzungsgebühr, ausschließlich und alleinig nutzen dürfen.