Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die von einem Kreditgeber abgerufen werden, wenn der Kreditnehmer Teile des Darlehens erst mit größerer zeitlicher Verzögerung in Anspruch nimmt. Sie fallen zum Beispiel dann an, wenn beim Hausbau erst nach und nach Kosten anfallen und deshalb ein vertraglich vereinbarter Kreditrahmen erst nach und nach ausgeschöpft wird. Der Kreditgeber lässt sich also mit dem Bereitstellungszins das „auf Abruf halten“ einer Darlehenssumme bezahlen. Bereitstellungszinsen werden erst nach Ablauf der sogenannten „bereitstellungszinsfreien Zeit“ fällig. Die Länge dieser Frist und die Höhe der dann anfallenden Bereitstellungszinsen werden im Kreditvertrag festgelegt.
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