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Erbbauzins

Der Erbbauzins, auch Erbpachtzins genannt, beschreibt eine Gebühr für die Nutzung eines Grundstücks. Diese wird im Rahmen der sogenannten Erbpacht fällig. Hierbei wird lediglich die Immobilie verkauft – jedoch nicht das Grundstück, auf dem sie steht. Das hat für Immobilienkäufer den Vorteil, dass sie nicht zusätzlich für das Grundstück zahlen müssen. Nachteilig ist bei der Variante allerdings der verminderte Wiederverkaufswert der Immobilie.

Der Erbbauzins beträgt ungefähr fünf Prozent des Grundstückswerts und wird für einen langen Zeitraum zwischen 50 oder 99 Jahren festgelegt. Der Betrag wird vom Immobilienbesitzer üblicherweise monatlich, jährlich oder in einem Gesamtbetrag im Voraus bezahlt.

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