Das Fruchtgenussrecht ist das österreichische Äquivalent zum deutschen Nießbrauchrecht. Es erlaubt dem Berechtigten in der Immobilie zu wohnen und wie der Name schon sagt zusätzlich die “Früchte” zu genießen. Das bedeutet, die Immobilie einer anderen Person uneingeschränkt zu nutzen und auch über mögliche Mieteingänge verfügen zu dürfen. Dies ist auch der wesentliche Unterschied zum Wohnrecht, da bei diesem die Vermietung nicht erlaubt ist.
zurück zum Glossar