Das Grundbuch ist ein öffentlich einsehbares Verzeichnis eines Grundstücks. Hier werden Eigentumsverhältnisse sowie Informationen zur Immobilienfinanzierung eingetragen. Jedes Bauland muss zwingend ins Grundbuch eingetragen werden.
Die Daten in einem Grundbuch können nicht gelöscht oder verändert werden. Das Grundbuch stellt damit ein rechtsverbindliches Dokument dar und ist untergliedert in sogenannte „Abteilungen“:
Abteilung I: Informationen zu den Eigentumsverhältnissen
Abteilung II: Lasten und Besitzeinschränkungen wie zum Beispiel ein Wohnrecht
Abteilung III: Grundpfandrechte, zum Beispiel Grundschulden oder Hypotheken
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