Der Begriff Hypothek wird häufig in Bezug auf Immobiliendarlehen verwendet. Umgangssprachlich ist damit meist ein Immobiliendarlehen gemeint, also ein Darlehen, das durch die Eintragung eines Pfandrechts im Grundbuch mit einer Immobilie besichert wird. Im rechtlichen Sinn ist die Hypothek eine spezifische Art dieser Grundpfandrechte.
Neben der Hypothek kann unter anderem auch eine Grundschuld zur Besicherung des Immobiliendarlehens eingetragen werden. Letztere ist mittlerweile die viel häufigere Form des Pfandrechts bei Immobiliendarlehen.
Der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld liegt darin, dass die Hypothek mit dem spezifischen Darlehen verbunden ist, für das sie eingetragen wurde. Wird das Darlehen getilgt, erlischt entsprechend die Hypothek. Das klingt logisch, führt jedoch dazu, dass das Pfandrecht nicht wiederverwendet werden kann. Es muss also für jedes weitere Darlehen eine neue Hypothek eingetragen werden, was wiederum eines Notariatsaktes bedarf. Die Grundschuld ist im Gegensatz vom Darlehen unabhängig. Sie kann für ein Darlehen eingetragen werden, für ein weiteres von derselben Bank wiederverwendet werden oder für ein neues Darlehen an eine andere Bank abgetreten werden. Man kann sich als Eigentümer sogar selbst eine Grundschuld eintragen lassen und diese dann an Banken abtreten.
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