Die Grundschuld ist ein sogenanntes Grundpfandrecht und dient der Schuldabsicherung der Bank bei einem Immobiliendarlehen. Mit der Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch erhält die kreditgebende Bank das Recht, ausstehende Darlehen aus dem Haus oder der Eigentumswohnung zu bedienen. Im Extremfall kann die Immobilie für den Zweck Zwangsversteigert werden.
Die Grundschuld wird in folgenden drei Schritten beantragt:
1. Das Formular zur Grundschuldbestellung wird von der Bank erstellt. 2. Der Notar erstellt daraufhin eine Grundschuldbestellungsurkunde. 3. Der Notar reicht die Urkunde beim Grundbuchamt ein.
zurück zum Glossar