Lesen Sie jetzt, in welchen Fällen Sie die Erbschaft ausschlagen sollten, mit welchen Schritten Sie die Immobilie rechtmäßig erben und welche Kosten und Steuern dabei anfallen können. Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt? Dann müssen Sie zunächst selbst entscheiden, ob das ein Grund zur Freude ist. Denn neben einer Erbschaft in Form einer wertvollen Immobilie gibt es auch die Möglichkeit, Schulden zu erben. Deshalb sollten Sie zunächst für sich abwägen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten. Und dazu bleibt Ihnen nur wenig Zeit
Eine Erbschaft besteht nicht immer aus einem hohen Vermögen, sondern manchmal auch aus Schulden – oder einer Mischung aus beidem. Das kann zum einen an einer überschuldeten Immobilie oder sonstigen noch ungetilgten Krediten liegen, die Sie mit Annahme des Erbes abzahlen müssten. So kann sich eine Erbschaft nicht nur als Geldsegen, sondern auch als finanzielle Belastung erweisen. Deshalb sollten Sie sich zunächst die Frage stellen, ob Sie das Erbe annehmen möchten.
Möchten Sie das Erbe ausschlagen, gibt es grundsätzlich keine Fristsetzungen, wann das zu geschehen ist. Es liegt in der Verantwortung des zuständigen Notars den Erben über Fristen aufzuklären, falls die Erben versuchen mutwillig das Verfahren der Verlassenschaft zu verzögern. Das Ablehnen des Nachlasses kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder können Sie mit einem Dokument der Rechtsantragsstelle im Nachlassgericht das Erbe ablehnen oder Sie können durch eine notarielle Beglaubigung über einen Notar Ihrer Wahl das Erbe ausschlagen.
Expertentipp: Falls Sie der Meinung sind, dass der verantwortliche Notar das Verlassenschaftsverfahren nicht gemäß der Interessen des Erblassers oder der Erbträger durchführt, haben Sie die Möglichkeit gemeinsam mit allen Erben einen Erbenmachthaber zu ernennen, welcher dann direkt mit dem Gericht das Verfahren schriftlich durchführt.
In einigen Fällen kann es das Beste sein, das Erbe auszuschlagen. Zum Beispiel dann, wenn Sie feststellen, dass der Erblasser hoch verschuldet war. Auch wenn Sie selbst verschuldet sind und sich beispielsweise in einer Privatinsolvenz befinden, sollten Sie in Erwägung ziehen, das Erbe auszuschlagen und es möglicherweise in der Erbfolge weiterzugeben. Denn sonst könnte es unter Umständen vollumfänglich an die Gläubiger gehen. Darüber hinaus könnte auch eine nicht mit Schulden belastete Immobilie als Erbe ausgeschlagen werden, wenn diese stark sanierungsbedürftig ist und die Kosten der Sanierung den Wert der Immobilie übersteigen würden.
Sollten Sie sich für das Erbe entscheiden, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie diese nutzen können.
Möglichkeit 1: Immobilie selbst nutzen
Falls Sie, als Erbe, sich dazu entscheiden möchten in die Immobilie einzuziehen und Sie selbst zu nutzen, sollten Sie sich vorerst mit dem Zustand der Immobilie auseinandersetzen. Der Zustand der Immobilie und Ihre Vorstellungen sind die Hauptfaktoren der unterschiedlich hohen Sanierungskosten.
Möglichkeit 2: Vermietung der Immobilie
Wenn man nicht als einziger Erbe über die Erbschaft der Immobilie verfügen kann, kann man sich dazu entscheiden die Immobilie zu vermieten und die Erträge auf alle Erbträger aufzuteilen. Hier müssten Sie ebenfalls nach Zustand der Immobilie Sanierungskosten übernehmen. Die Mieterträge sind dann zu versteuern, jedoch haben Sie das Recht die Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen.
Möglichkeit 3: Veräußerung der Immobilie
Wenn man wieder nicht als Einziger die Erbschaft trägt, kann man sich auch gemeinsam zum Verkauf der geerbten Immobilie entscheiden und somit den Ertrag untereinander aufteilen. Das Verkaufen einer Immobilie ist oft sehr aufwendig, da dies mit vielen Kosten (Makler, Werbung, Wertermittlung und steuerlichen Abgaben) zusammenhängt. Wenn Sie sich doch für einen Verkauf entscheiden, können Sie hier alles rund um den Immobilienverkauf erfahren.
Die Erbschaft, wenn sie auch mit einer hochwertigen Immobilie verbunden sein mag, kommen noch einige Ausgaben hinzu. Neben den laufenden Kosten für beispielsweise Heizung und Strom gibt es noch weitere mögliche anfallende Ausgaben und Steuern zu berücksichtigen:
Grunderwerbssteuer
Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Kosten für ein Verkehrswertgutachten
Immobilienertragssteuer bei Verkauf der Immobilie
Kosten für Sanierung, Renovierung oder Entrümpelung
Falls die Immobilie nach der Erbschaft Ihr Eigentum bleibt, können Sanierungskosten je nach Ihren Vorstellungen und Zustand der geerbten Immobilie hoch ausfallen. Wenn Sie dafür noch weiteres Kapital benötigen, können Sie dieses aus Ihrer geerbten Immobilie mithilfe eines Teilverkaufs freisetzen. Informieren Sie sich jetzt im Ratgeber der Immobilienexperten von Bambus.