Eine Erbschaft kann ein emotional geladenes Ereignis sein, besonders wenn es um die Aufteilung von Immobilien geht. In vielen Fällen stehen Familien vor der Herausforderung, Geschwister auszuzahlen und gleichzeitig Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Insbesondere wenn Geschwister involviert sind, können Meinungsverschiedenheiten über die Verteilung des geerbten Hauses schnell zu Konflikten führen. Am besten ist es, die Eltern haben vorab und unter Berücksichtigung des Pflichtteils klare Verhältnisse geschaffen. Häufig ist das nicht der Fall oder es kommt dennoch zu Konflikt. Wir haben uns mögliche Lösungen angesehen.
Um das Problem besser zu verstehen, ist es wichtig, den Pflichtteil und die damit verbundenen Erbstreitigkeiten genauer zu betrachten. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der es nahen Angehörigen ermöglicht, auch ohne testamentarische Berücksichtigung einen Anteil am Nachlass zu erhalten.
Die genaue Berechnung des Pflichtteils kann kompliziert werden. Wir empfehlen einen Blick auf Allgemeines zum Pflichtteilsrecht um sich die Details anzusehen und zu verstehen, wieviel die Geschwister ausbezahlt bekommen. Im Grunde hängt die Höhe jedoch vom Wert der gesamten Verlassenschaft ab (abzüglich etwaiger Schulden) und dem Verwandtschaftsgrad ab. Abweichungen können aber zB durch vor Ableben getätigte Schenkungen oder Verträge wie etwa einem Pflichtteilsverzicht entstehen.
Gehört ein Haus zum Nachlass, kann die Auszahlung der Geschwister zu komplizierten Situationen führen. Dies kann dazu führen, dass sich Familienmitglieder jeweils einen eigenen Rechtsanwalt suchen langwierige Prozesse auslösen, die viel Geld kosten und die familiären Beziehungen belasten können.
Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder zu lösen. Eine Möglichkeit besteht darin, das Haus zu überschreiben, wodurch ein Geschwisterteil zum alleinigen Eigentümer wird. Allerdings kann diese Option zu Spannungen zwischen den Geschwistern führen. Einerseits stellt sich natürlich die Frage, wer das Haus erhalten soll und wer nicht und andererseits wird häufig über die richtige Bewertung diskutiert. Eine andere Möglichkeit besteht darin, das Haus zu verkaufen und den Erlös unter den Erben aufzuteilen. Dies kann jedoch jene Familienmitglieder stören, die emotional an dem Haus hängen.
Eine effektive Lösung, um den Pflichtteil an die Geschwister auszuzahlen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist der Teilverkauf des geerbten Hauses. Beim Teilverkauf behalten die Erben oder einer der Erben einen Teil des Hauses und verkaufen den verbleibenden Anteil an einen Dritten. Auf diese Weise können sie Pflichtteile auszahlen ohne das gesamte Haus verkaufen zu müssen. Dies ermöglicht es den Erben, einen fairen Ausgleich zu erzielen, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
Noch besser ist es natürlich, schon vor dem Erbfall über einen Teilverkauf nachzudenken um für die eigenen Kinder klare Verhältnisse zu schaffen.
Ein Teilverkauf bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Finanziell gesehen ermöglicht er den Erben, den Pflichtteil auszuzahlen, ohne die gesamte Immobilie aufgeben zu müssen. Dies kann die Liquidität erhöhen und den Erben dabei helfen, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus kann ein Teilverkauf dazu beitragen, Erbstreitigkeiten zu vermeiden, da die beteiligten Parteien weiterhin einen Teil des geerbten Hauses behalten können, was sentimentalen und praktischen Wert haben kann.
Um die Wirksamkeit eines Teilverkaufs zu veranschaulichen, lassen Sie uns einige Fallstudien betrachten. In einem Fall entschieden sich Bambus Kunden dafür, einen Teilverkauf durchzuführen, um den Pflichtteil auszuzahlen und gleichzeitig das Familienhaus zu erhalten. Indem sie einen Teil des Hauses behielten, konnten sie die Erbstreitigkeiten beilegen und die Geschwister ausbezahlen, wodurch gleichzeitig die familiären Bindungen aufrechterhalten wurden.
Insgesamt ist der Teilverkauf von geerbten Häusern eine effektive Lösung, um die Geschwister auszuzahlen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Indem die Erben einen Teil des Hauses behalten und den Rest verkaufen, können sie einen fairen Ausgleich erzielen, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt. Durch eine rechtzeitige Planung und Beratung können Sie sicherstellen, dass der Teilverkauf reibungslos verläuft und dazu beiträgt, familiäre Bindungen zu stärken, anstatt sie zu belasten.