Sie möchten sich rechtzeitig um die Besitzverhältnisse Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses kümmern und denken darüber nach, den Erben das Haus vorzeitig zu verkaufen? Lesen Sie jetzt, was es dabei zu beachten gibt und welche Alternativen Ihnen noch zur Verfügung stehen.
Wenn die gesetzliche Erbfolge die Besitzverhältnisse einer Immobilie regeln muss, ist es oft schon zu spät. Häufig finden die Erben nämlich keine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung, außer dem Verkauf der Immobilie und der Auszahlung der Anteile. Die Immobilie verbleibt dann nicht im Familienbesitz - doch gerade das wünschen sich viele ältere Immobilienbesitzer.
Rechtzeitig alle Betroffenen an einen Tisch zu holen und für klare Verhältnisse zu sorgen kann das verhindern. Eine naheliegende Lösung ist dann ein Verkauf an einen oder mehrere Erben schon zu Lebzeiten. Doch welche Vor- und Nachteile birgt diese Lösung? Und welche Alternativen stehen offen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Konflikte vermeiden und die optimale Lösung finden, damit Ihre Immobilie in der Familie bleibt.
Verkaufen (oder Schenken) statt vererben - klingt einfach, ist es aber nicht ganz. Gibt es zum Beispiel mehr als einen Erben, so sollten die Miterben ebenfalls vergütet werden. Genau das ist jedoch oftmals ein Problem, weil die entsprechenden Mittel gar nicht zur Verfügung stehen. Wir zeigen Ihnen drei Auswege aus dieser Situation: Aufteilen, Beleihung oder Teilverkauf.
Manche beschließen in so einem Fall, eine Immobilie auf mehrere Personen aufzuteilen. In Einzelfällen kann das durchaus sinnvoll sein, wir empfehlen Ihnen bei einem solchen Vorhaben Ihre Alternativen trotzdem nochmals zu prüfen. Eine Aufteilung verlagert das Problem oft in die Zukunft und birgt erfahrungsgemäß Konfliktpotenzial für später. Eine sichere Lösung für Ihre Immobilie sieht daher meist anders aus.
Ihre Immobilie nur an eine Person abzugeben ist eine attraktive Alternative. Falls keine Mittel zur Verfügung stehen, um andere Erbberechtigte zufriedenzustellen, sollten Sie eine Beleihung der Immobilie in Betracht ziehen. Erbe A erhält dann eine Immobilie mitsamt des Kredits, Erbe B wird aus dem Darlehen entschädigt.
Mit dem Teilverkauf lässt sich ebenfalls ein Teil des Immobilienwerts herauslösen. Über einen möglichen Rückkauf des verkauften Anteils kann der neue Eigentümer später entscheiden.
Wenn Sie sich für den Verkauf oder die Übertragung Ihrer Immobilie an einen Erben entschieden haben, möchten Sie in der Regel trotzdem weiterhin dort wohnen und wirtschaften. In solchen Fällen bietet sich ein lebenslanges Fruchtgenussrecht für Sie an. Sie können dann uneingeschränkt in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung verbleiben, obwohl die Immobilie eigentlich nicht mehr Ihnen gehört.
Diese Lösung hat allerdings auch einen großen Nachteil: Durch das Fruchtgenussrecht ist die Immobilie für eine Bank de facto unfinanzierbar. Sie können also für etwaige Notlagen oder Renovierungsarbeiten keinen Kredit mehr aufnehmen, auch wenn Sie ihn sonst sehr leicht und günstig erhalten hätten. Sie sollten auf jeden Fall bedenken, dass Sie auf diese Art Ihren Handlungsspielraum enorm einschränken.
Bei einem Verkauf innerhalb der Familie sollten unbedingt die Grunderwerbsteuer bei Erbschaften und Schenkungen berücksichtigt werden. Abgaben werden durch die Grunderwerbsteuer nämlich beim Verkauf anders gehandhabt als bei Erbschaften und Schenkungen. Daher sollte man Kosten dementsprechend gegenüberstellen.
Hinzu kommt die Immobilienertragsteuer in Höhe von 30% vom Gewinn. Je nach Umstand kann sich diese aber auch verringern oder sogar zur Gänze entfallen.
Die beste Option, um für den Verbleib Ihrer Immobilie in Ihrer Familie zu sorgen, ist der Verkauf oder die Schenkung an einen Ihrer Erben. Wenn Ihnen die Mittel fehlen, um in so einem Fall die Miterben auszuzahlen, sind die Beleihung und der Teilverkauf interessante Optionen. Diese Mittel können helfen, klare Besitzverhältnisse für Ihre Immobilie möglich zu machen.
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