Bei dem Erwerb einer Immobilie muss in der Regel eine Erwerbsteuer entrichtet werden. Diese wird je nach Bundesland individuell erhoben und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Die Transaktion löst die Grunderwerbsteuer aus, für die sowohl Käufer wie auch Verkäufer haften. In der Praxis wird die Steuer aber meist vom Käufer getragen. Erst mit der Bezahlung der Grunderwerbsteuer wird der Käufer rechtmäßiger Besitzer der Immobilie.
Der Ablauf gestaltet sich meist wie folgt:
1. Nach Unterzeichnung des Vertrags informiert der Notar das Finanzamt
2. Der Käufer erhält einen Steuerbescheid und überweist die Grunderwerbsteuer
3. Das Finanzamt erstellt eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“
4. Notar reicht die Bescheinigung beim Grundbuchamt ein
5. Der Käufer wird rechtmäßiger Eigentümer der Immobilie
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