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24. März 2022
Lesezeit 3 Minuten

Das gilt es bei der Erbschaft von Immobilien zu beachten

Lesen Sie jetzt, in welchen Fällen Sie die Erbschaft ausschlagen sollten, mit welchen Schritten Sie die Immobilie rechtmäßig erben und welche Kosten und Steuern dabei anfallen können. Sie haben ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt? Dann müssen Sie zunächst selbst entscheiden, ob das ein Grund zur Freude ist. Denn neben einer Erbschaft in Form einer wertvollen Immobilie gibt es auch die Möglichkeit, Schulden zu erben. Deshalb sollten Sie zunächst für sich abwägen, ob Sie das Erbe überhaupt annehmen möchten. Und dazu bleibt Ihnen nur wenig Zeit.

So viel Zeit haben Sie, um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen

Eine Erbschaft besteht nicht immer aus einem hohen Vermögen, sondern manchmal auch aus Schulden – oder einer Mischung aus beidem. Das kann zum einen an einer überschuldeten Immobilie oder sonstigen noch ungetilgten Krediten liegen, die Sie mit Annahme des Erbes abzahlen müssten. So kann sich eine Erbschaft nicht nur als Geldsegen, sondern auch als finanzielle Belastung erweisen. Deshalb sollten Sie sich zunächst die Frage stellen, ob Sie das Erbe annehmen möchten.

Möchten Sie das Erbe ausschlagen, haben Sie dazu nach § 1944 des BGB nur sechs Wochen Zeit. Wenn Sie selbst oder der Erblasser im Ausland wohnen bzw. gewohnt haben, beträgt diese Frist sechs Monate.

Expertentipp: Sechs Wochen können sich als sehr kurz erweisen, um sich einen Überblick über das gesamte Erbe zu verschaffen. Ein Nachlassverwalter kann in diesem Fall eine große Hilfe sein.

Sprechen wir über Ihre Erbschaft

In diesen Fällen sollten Sie die Erbschaft ausschlagen

In einigen Fällen kann es das Beste sein, das Erbe auszuschlagen. Zum Beispiel dann, wenn Sie feststellen, dass der Erblasser hoch verschuldet war. Auch wenn Sie selbst verschuldet sind und sich beispielsweise in einer Privatinsolvenz befinden, sollten Sie in Erwägung ziehen, das Erbe auszuschlagen und es möglicherweise in der Erbfolge weiterzugeben. Denn sonst könnte es unter Umständen vollumfänglich an die Gläubiger gehen. Darüber hinaus könnte auch eine nicht mit Schulden belastete Immobilie als Erbe ausgeschlagen werden, wenn diese stark sanierungsbedürftig ist und die Kosten der Sanierung den Wert der Immobilie übersteigen würden.

So erben Sie Schritt für Schritt die Immobilie

Sollten Sie sich für das Erbe entscheiden, sind einige bürokratische Schritte nötig.

Schritt 1: Finanzamt informieren

Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) müssen Sie Ihre geerbte Immobilie innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt anzeigen. Dazu reicht ein formloses Schreiben, das Sie an das zuständige Finanzamt des Erblassers senden. In dem Schreiben enthalten sein müssen Angaben wie: Name und Sterbedatum des Verstorbenen, Wert der geerbten Immobilie und Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.

Schritt 2: Steuererklärung einreichen

Anschließend wird sich das Finanzamt bei Ihnen melden und Sie darüber informieren, ob Sie eine Steuererklärung für Ihre Erbschaft anfertigen müssen. Dazu können Sie die jeweiligen Formulare der Finanzämter nutzen. Es gibt keine einheitlichen Formulare, denn jedes Bundesland verwendet eigene Vordrucke. Wenn Sie einen Nachlassverwalter engagiert haben, kümmert sich dieser auch um die gegebenenfalls anfallende Steuererklärung.

Schritt 3: Das Finanzamt prüft, ob die Erbschafssteuer fällig wird

Das Finanzamt wird daraufhin die in der Steuererklärung abgegebenen Angaben prüfen und Ihnen anschließend in einem Steuerbescheid mitteilen, ob Sie Erbschaftssteuer zahlen müssen. Und das kann etwas länger dauern: Durchschnittlich braucht das Finanzamt ein bis zwei Jahre, um den Bescheid zu versenden. Nach vier Jahren ist die Erbschaftssteuer allerdings verjährt und kann nicht mehr erhoben werden.

Diese Kosten kommen möglicherweise auf Sie zu

Die Erbschaft, wenn sie auch mit einer hochwertigen Immobilie verbunden sein mag, kommen noch einige Ausgaben hinzu. Neben den laufenden Kosten für beispielsweise Heizung und Strom gibt es noch weitere mögliche anfallende Ausgaben und Steuern zu berücksichtigen:

  • Erbschaftssteuer

  • Eigentumsumschreibung im Grundbuch

  • Kosten für ein Verkehrswertgutachten

  • Spekulationssteuer bei Verkauf der Immobilie

  • Kosten für Sanierung, Renovierung oder Entrümpelung

Diese Möglichkeiten haben Sie bei einer sanierungsbedürftigen Immobilie

Nachdem Sie Ihre Immobilie rechtmäßig geerbt haben, gibt es viele denkbare Möglichkeiten, die Wohnung oder das Haus zu nutzen: Entweder Sie wohnen darin oder Sie vermieten sie. Je nach Zustand der Immobilie können dann weitere Kosten in Form von Sanierungen auf Sie zukommen. Wenn Sie dafür noch weiteres Kapital benötigen, können Sie dieses aus Ihrer geerbten Immobilie mithilfe eines Teilverkaufs freisetzen. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten einer Finanzierung im Ratgeber der Immobilienexperten von Bambus.

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Melanie Schröder

Machen Sie mehr aus Ihrer Immobilie!

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