Die Schufa Holding AG (kurz Schufa) ist eine Auskunftei und stellt Unternehmen Daten zur Kreditwürdigkeit privater Schuldner zur Verfügung. Dafür berechnet Sie verschiedene Scores basierend auf dem Zahlungsverhalten der Schuldner in der Vergangenheit. Vor allem, wenn es um die Aufnahme eines Darlehens geht, spielt die Schufa eine wichtige Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Scores die Schufa erstellt, was ein Schufa-Eintrag eigentlich genau ist und wie Sie Ihren Schufa-Score abfragen.
Branchenscores geben Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten in einer bestimmten Branche. Mit dem Bestwert 9999 fallen sie in die Ratingstufe A. Der schlechteste Wert 0 bringt Sie in die Ratingstufe P. Die ausgewiesenen Branchen im Branchenscore sind: Banken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Versandhandel/eCommerce, Stationärer Handel und Telekommunikation.
Der Schufa-Orientierungswert stellt Ihre allgemeine Bonität dar. Er fasst die gewichteten Mittelwerte der Schufa-Branchenscores zusammen und gibt so einen Gesamtüberblick über Ihre Kreditwürdigkeit. Für diesen Wert wird ein Rating von 100 bis 600 verwendet. Achtung: hier stellt der kleinere Wert 100 den besten Score dar und der größere Wert 600 den schlechtesten.
Die Daten zur Errechnung Ihrer Bonität erhält die Schufa von den an sie angeschlossenen Institutionen und Firmen. Um Informationen über Sie von der Schufa zu erhalten, benötigen Banken und andere Firmen aber Ihre Einwilligung!
Ein Schufa-Eintrag ist einfach eine Eintragung zu Ihrer Bonität. Diese kann positiv oder negativ sein. Positive Einträge bekommen Sie zum Beispiel, wenn Sie Kreditraten oder Rechnungen pünktlich bezahlen. Wenn aber Forderungen auch nach der zweiten Mahnung nicht bezahlt werden, kann das zu einem negativen Eintrag führen und damit Ihren Score verschlechtern.
Die meisten Schufa-Einträge werden drei Jahre lang gespeichert. Eine Privatinsolvenz bleibt allerdings bis vier Jahre ab Überstehen der Wohlverhaltensperiode vermerkt. Einen falschen Schufa-Eintrag können Sie direkt bei der Schufa löschen lassen.
Hier ist es wichtig zwischen der Selbstauskunft basierend auf Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und der Schufa-Bonitätsauskunft zu unterscheiden.
Selbstauskunft: Laut Artikel 15 DS-GVO haben Sie das Recht, alle Daten, die die Schufa zu Ihnen gespeichert hat, kostenlos abzufragen. Hier erfahren Sie, welche Schritte zur Selbstauskunft nötig sind. Die Daten der Selbstauskunft enthalten jedoch auch sensible Informationen, die Sie besser nicht an Dritte weitergeben.
Schufa-Auskunft: Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Bonität benötigen, sollten Sie deshalb die Schufa-Bonitätsauskunft verwenden. Diese ist jedoch kostenpflichtig und kostet einmalig EUR 29,90